03.10.2018
Ausschreibung für Förderbeiträge eröffnet
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2019 werden insgesamt fünf Förderbeiträge à je 25 000 Franken vergeben. Die Ausschreibung läuft ab sofort.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen, heisst es in einer Medienmitteilung des Departements für Erziehung und Kultur. Die Förderbeiträge werden demnachan Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, «die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.»
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist). In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Mai 2019 überreicht.
Weiterlesen im Dossier: Mehr zu allen früheren Preisträgern und den Förderbeiträgen an sich, gibt es auch bei uns gebündelt in einem Themendossier. Und zwar hier.
Hier gibt es die Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch , Telefon 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2019 (Datum des Poststempels oder des elektronischen Posteingangs). Die Unterlagen sind bei Bewerbungen auf postalischem Weg in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.
Kommt vor in diesen Ressorts
- Kulturpolitik
Kommt vor in diesen Interessen
- Kulturförderung
- Nachricht
Ist Teil dieser Dossiers
Ähnliche Beiträge
500 000 Franken für Schlosspark Arenenberg
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gewährt der Stiftung Napoleon III einen Lotteriefondsbeitrag von 500 000 Franken für die Wiederherstellung des östlichen Teils des Schlossparks Arenenberg. mehr
Besser spät als nie
Warum wir eine Erweiterung des Kunstmuseums brauchen und nicht nur sie: Ein Gastbeitrag von Kurt Schmid. mehr
Der Elefant im Raum
Welche Ausstellungskultur braucht eine Stadt? Eine Gesprächsrunde in Konstanz stellte spannende Fragen. Die Antworten blieben vage. Auch weil ein wichtiges Thema ausgeblendet werden sollte. mehr