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von Michael Lünstroth, 10.04.2017

Parlament soll entscheiden

Parlament soll entscheiden
Auf der Suche nach dem Weg: Das Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen. | © Michael Lünstroth

Das Thurgauer Verwaltungsgericht will keine juristische Prüfung der Vorgänge um das Kunstmuseum durchführen. Für die Beschwerdeführer ist die Geschichte damit aber noch nicht beendet

Von Michael Lünstroth

Kommt eine lange Geschichte jetzt zu ihrem Ende? Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat entschieden nicht auf eine Beschwerde gegen eine Zahlung des Regierungsrats an die Stiftung Kartause (für das damalige Kunstmuseums-Projekt) einzutreten. Das erklärte die Staatskanzlei am Freitag (die komplette Erklärung finden Sie am Ende dieses Textes zum Herunterladen). Die politische Bewertung des Entscheids wird in der Medienmitteilung so beschrieben: "Das Urteil stellt klar, dass für Beschwerden im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts den Beschwerdeführern die Rechtsmittellegitimation fehlt. Für andere Beschwerden wiederum ist die Voraussetzung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht erfüllt." Überdies nehme der Regierungsrat die Entscheidung "zur Kenntnis".

Die Beschwerdeführer bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wie es in einer Erklärung (die komplette Erklärung finden Sie zum Herunterladen am Ende des Textes) heisst. Darin steht auch: Für die Gruppe ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Man werde weitere Schritte prüfen, erklären sie. In ihrem Beitrag appellieren sie auch an die Politik: "Die Beschwerdeführer fordern den Grossen Rat auf, zumindest den Beschluss des Regierungsrates vom 26. April 2016 zu prüfen, also die Zahlung von 579'685.70 Franken für die angeblichen Projektierungskosten, für die noch niemand eine Abrechnung gesehen hat." Der Hintergrund hierzu geht so: Am 26. April 2016 beschloss der Regierungsrat der Stiftung Kartause – zusätzlich zu den 581 000 Franken für die Planung, die er bestellt hatte – zwei Drittel der angeblich «offenen Planungs- und Projektierungskosten» zu überweisen, nämlich einen Betrag von 579 685.70 Franken, den er dem Lotteriefonds entnahm. "Für diesen Beschluss fehlt die Rechtsgrundlage, denn die Projektarbeiten wurden von der Baukommission eigenmächtig vorangetrieben; für ihre Arbeiten liegt weder ein Auftrag noch eine Abrechnung vor", kommentieren die Beschwerdeführer den Vorgang. Genau dies wollten sie feststellen lassen. Das Verwaltungsgericht sprach ihnen aber mit seiner jetzigen Entscheidung die Legitimation ab und tritt deshalb auf die Beschwerde nicht ein.

Der Kern des Streits: Wofür sind die Mittel des Lotteriefonds?

Problematisch für die Gruppe der Bürger, die Protest eingelegt hatten ist vor allem auch der Umgang mit den Mitteln aus dem Lotteriefonds. In der Konsequenz bedeute die Entscheidung des Thurgauer Verwaltungsgericht nun auch, dass der Regierungsrat mit den Millionen im Lotteriefonds machen kann, was er will, argumentieren die Beschwerdeführer. "Er darf sie auch für Zwecke ausgeben, deren Widerrechtlichkeit festgestellt worden ist. Verhindern kann dies nur das Parlament als Aufsicht", heisst es in der Medienmitteilung.

In der Zwischenzeit hatte der Regierungsrat ohnehin das damalige Neubauprojekt zurückgezogen. Eine neu installierte Projektgruppe soll bis im Herbst dieses Jahres das weitere Vorgehen zur Sanierung und zu einem allfälligen Erweiterungsbau des Kunstmuseums erläutern.

 

Der Lotteriefonds: Entscheider, Finanzen, Entstehung

Der Lotteriefonds wird alimentiert aus dem jährlichen Gewinnanteil des interkantonalen Konkordats Swisslos. Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen. Für alles darunter gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10 000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20 000 Franken und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über 20 000 Franken.

 

Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für die Vergabe. Neu ist unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. In diesem Fällen sind dann auch Volksentscheide möglich.

 

Von 2016 bis 2018 werden rund 9,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an ganz verschiedene Projekte gezahlt. Kulturelle Projekte machen hier den Grossteil aus, sie erhalten (inklusive der Gelder an die Kulturstiftung) laut Kulturkonzept des Kantons 6,7 Millionen Franken in diesen drei Jahren.

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