von Michael Lünstroth, 26.03.2018
Entscheidung über Kunstmuseum verzögert sich
Der Regierungsrat hat bekräftigt, dass die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums für ihn oberste Priorität hat. Eine Entscheidung über das Projekt lässt aber noch auf sich warten
Für Markus Landert, Direktor des Kunstmuseum Thurgau, enthält die Beantwortung des Regierungsrats auf eine Interpellation zum Projektstopp beim Historischen Museum, eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist: Die Regierung steht weiterhin zur Zusage, dass Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums, die aktuell dringlichere Frage in der Museumslandschaft ist. Die Sanierung sei aus raumklimatischen und energetischen Gründen unerlässlich, die Erweiterung zudem notwendig, „um dem Kunstmuseum eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung zu ermöglichen“. Und: Da Sanierung und Erweiterung baulich und betrieblich ineinander griffen, sei weiterhin „eine Gesamtlösung des Kunstmuseumsprojektes anzustreben“.
Etwas weniger Freude dürften Landert andere Passagen des Schreibens gemacht haben. Der Prozess dauere insgesamt länger, heisst es da, „die entsprechenden Ergebnisse werden dem Regierungsrat voraussichtlich erst im Sommer 2018 vorliegen“. Ursprünglich waren erste Ergebnisse im Oktober 2017 angekündigt gewesen. In der Konsequenz bedeutet das auch: ein Beschluss zum weiteren Vorgehen bezüglich Sanierung und Erweiterung werde deshalb „aus heutiger Sicht erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen können“, so der Regierungsrat.
«Die Zeitpläne bleiben spekulativ», schreibt der Regierungsrat
Sollte es nicht bei einer reinen Sanierung des Kunstmuseums bleiben, sondern ein Erweiterungsbau in der Kartause möglich sein, sei zudem anzunehmen, „dass das entsprechende Projekt frühestens 2019 dem Grossen Rat unterbreitet werden kann, mit anschliessender Volksabstimmung“, so die Erklärung des Regierungsrat. Wie vage die Pläne sowohl für das Kunstmuseum als auch für das Historische Museum derzeit noch sind, kann man auch einem anderen Satz des Schreibens entnehmen: „Ein Zeitplan für die beiden Museumsprojekte bleibt aus heutiger Planungssicht spekulativ“.
Die Vorgeschichte des Projekts zum Nachlesen:
"Nächstes Kapitel: Bundesgericht": Die Thurgauer Regierung verfügt weiter in Eigenregie über den Lotteriefonds. Im Gegenzug will sie innert Jahresfrist ein neues Ausrichtungsmodell vorlegen. Indirekt Einfluss hat das Bundesgericht. Artikel vom 22. Oktober 2014
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