von Michael Lünstroth, 28.05.2018
Vermisst: 218.000 Franken
Ein peinlich berührter Regierungsrat, eine Stiftung, die lieber schweigt als aufklärt und 218.000 Franken von denen wenige wissen, was mit ihnen passiert ist. Die Affäre um die Sanierung des Kunstmuseum hat eine weitere Episode.
Üblicherweise ist das ja so: Wenn man etwas bezahlt, erwartet man früher oder später auch eine Gegenleistung dafür. Erfolgt diese in einem annehmbaren Zeitraum nicht, dann meldet man sich in aller Regel mal bei dem Empfänger des Geldes und fragt, wie es denn so aussieht mit der bezahlten Leistung. Zwei Jahre wartet man auf einen solchen Anruf eher nicht. Erst recht nicht, wenn es um einen Betrag von 218.000 Franken geht. Denkt man. Beim Kanton sah man das in den vergangenen Jahren in einem Fall offenbar eher lässiger. Was war passiert?
Im Nachklang des 2013 gescheiterten Sanierungs- und Erweiterungsprojektes des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen hatten sich Kanton und die Stiftung der Kartause darauf geeinigt die angefallenen Planungs- und Projektierungskosten in Höhe von fast 870.000 Franken zu teilen. Zwei Drittel (579.000 Franken) sollte der Kanton übernehmen, das letzte Drittel sollte die Kartause beisteuern. Ein Teil der Gesamtsumme (651.000 Franken) war für bereits verrechnete Planungs- und Projektierungskosten vorgesehen, ein zweiter Teil, eben jene 218.000 Franken, war für die Begleichung noch ausstehender Planungskosten gedacht.
Die Stiftung behielt das Geld im eigenen Vermögen. Einfach so.
Erst jetzt kommt heraus: Diese 218.000 Franken wurde von der Stiftung der Kartause überhaupt nie ausgegeben. Die Stiftung hielt es im eigenen Vermögen. Dass dies nun öffentlich wird, ist massgeblich auf den Druck der Kritiker des Sanierungsprojektes zurückzuführen. Der Kanton selbst hatte die Verwendung der Gelder offenbar nicht weiter geprüft. Eine Gruppe von Bürgern um den Anwalt Andreas Brauchli und den Journalisten Markus Schär weist seit Jahren auf Unregelmässigkeiten in dem ganzen Projekt hin. Für sie ist die neueste Nachricht in dem Fall der „unglaublichste Vorgang in einer schon lange unglaublichen Geschichte“, so Schär in einer E-Mail. Auf Twitter wird der Journalist noch deutlicher: "Was passiert ist, war kriminell", schreibt er dort.
Erst durch das Nachhaken der Kritiker wurde der Kanton selbst aktiv und ging über die Bücher. Im „März/April 2018“, so Regierungsrätin Monika Knill auf Nachfrage, wurde das Problem gefunden. Zwei Jahre nachdem das Geld im April 2016 an die Stiftung der Kartause gezahlt wurde.
Für die Kritiker des Vorhabens ist diese Panne ein weiterer Beleg dafür, das in dem Projekt Gelder gezahlt wurden, ohne dass es dafür Leistungen oder Belege gab. „Die Medienmitteilung stellt fest, «dass diese 218’000 Franken nicht bezahlt wurden» – dass es also diese Leistungen nie gab“, erklärt Schär. Regierungsrätin Monika Knill weist das zurück: „Es gab Aufträge und erbrachte Leistungen. Mit der Vereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Stiftung Kartause Ittingen vom September 2013 betreffend den Erweiterungsbau des Kunstmuseums Thurgau hat der Kanton den Auftrag für die Planung des Erweiterungsbaus klar festgelegt. Über das Vorprojekt hinaus hat die Stiftung Planungs- und Projektierungsleistungen für den Erweiterungsbau vorfinanziert.“ Knill sagt aber auch: „Die Stiftung war für die Prüfung der Belege des beauftragten Architekturbüros verantwortlich.“ Liest man sowohl die ursprüngliche Medienmitteilung als auch die Antworten der Regierungsrätin genau, dann kann man den Eindruck bekommen, dass ihr der ganze Vorgang selbst ein bisschen peinlich ist.
Die Stiftung weigert sich, kritische Fragen zu beantworten
Diese Episode ist eine weitere Merkwürdigkeit in einer an Merkwürdigkeiten nicht gerade armen Geschichte. Sie enthält unter anderem die Missachtung eines Bundesgerichtsurteils (das hatte 2013 die Zahlungen an die Kartause eigentlich untersagt), eine Regierung, die sich hinter verklausulierten Medienmitteilungen versteckt und eine Stiftung, die sich bis heute weigert, kritische Fragen in der Sache zu beantworten. Was aus den 218.000 Franken geworden ist beziehungsweise weshalb die Stiftung die Gelder nicht ausbezahlt hat, ist weiterhin unklar. Regierungsrätin Monika Knill erklärt auf Nachfrage: „Weshalb die 218.000 Franken durch die Stiftung nicht beglichen wurden, ist uns nicht bekannt und muss bei der Stiftung erfragt werden.“
Stiftungsrat-Präsident Roland Eberle will sich aber nicht weiter äussern. Auf detaillierte Nachfrage von thurgaukultur.ch erklärt er bislang nur, er habe der Medienmitteilung des Regierungsrats nichts hinzuzufügen. Eberle geht offenbar davon aus, dass sich das Thema mit der nun von der Stiftung veranlassten Rückzahlung von 145.000 Franken (jene zwei Drittel, die der Kanton von den 218.000 Franken übernommen hatte) in den Lotteriefonds erledigt hat.
Bleibt noch die Frage, was bedeuten die neuen Enthüllungen für ein mögliches neues Sanierungs- und Erweiterungsprojekt des Kunstmuseums? Auch hier gibt es nur eine verklausulierte Antwort aus dem Regierungsrat: „Gegenwärtig prüft eine Projektgruppe unter der Leitung des Hochbauamtes die Möglichkeiten für einen Erweiterungsbau Kunstmuseum in der Kartause Ittingen. Dies bedingt architektonische, denkmalpflegerische und betriebliche Abklärungen, die von der Stiftung begrüsst und unterstützt werden. Wenn ein Erweiterungsbau möglich ist, werden die Trägerschaft und die Bedingungen für die Realisierung des Erweiterungsprojekts mit der Stiftung zu gegebener Zeit neu zu vereinbaren sein." Aber sicher ist auch: Im Grossen Rat und in der Bevölkerung dürfte die Skepsis gegenüber dem Projekt nach den neuesten Nachrichten eher grösser geworden sein.
Diese Fragen wollte die Stiftung nicht beantworten
1. In der Medienmitteilung des Regierungsrats heisst es unter anderem, dass eine Summe von 218.000 Franken nicht an das Architekturbüro gezahlt wurde. Weshalb wurde diese nicht ausbezahlt?
2. Und da diese Summe nicht ausbezahlt wurde, weshalb verblieb sie bei der Stiftung? Warum wurde sie nicht schon früher zurückgezahlt?
3. Welche Leistungen hat das Architekturbüro für das Projekt erbracht?
4. Da die Stiftung für die Prüfung der Belege der Architekten verantwortlich war: Gibt es Belege für diese Leistungen? Sind diese einsehbar?
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